
bin jetzt schon längere Zeit bei euch hier in diesem "super" Forum und lese kräftig mit.
Nun hab ich auch mal eine Frage.
Wie sieht es eigentlich gesetzlich mit dem sogenannten Spot Repair aus, wie groß darf die zu lackierende Fläche sein? Oder ist dies nicht festgelegt?
Mir ist aufgefallen das ein großer Anbieter (der mit den 3 roten Buchstaben) bei sich in den Filialen komplette Teile (Stoßstangen, Türen, Seitenwände usw.) lackiert, ohne dazu eine Lackierkabine oder eine Absauganlage zu benutzen.
Ist dies gesetzlich überhaupt erlaubt? Weil "Spot" heißt ja eigentlich "Punkt" und das wäre dann ja schon ein ziemlich großer Punkt.
Ich glaube nämlich mal gelesen zu haben das die Rep. Stelle max. ca. DIN A4 groß sein incl. Klarlack.
Kann mir wer sagen bei wem ich mich da erkundigen kann oder weiß es jemand?
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