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Ich wollte gern mal wissen, wie es denn eigentlich rechtlich ist, wenn ich daheim in der Garage mein Auto lackiere.
Wegen Umweltschutz usw. Absaugung über Lüfter ohne Filterung ist wohl auch für Privatleute nicht gestattet, oder ?
Wie sieht es aus wenn man sich ne Fitermatte dazwischenbaut ?
Rechtlich ist alles verboten das über eine Sprühdosenlackierung, also ausbesserungs Arbeiten hinaus geht.
Das andere ist eine Frage des Standortes, der Nachbarn und der jeweiligen Ausrüstung die dafür sorgt das keiner merkt, dass man in der Garage größere Sachen lackiert.
Eine genaue verbindliche Rechtliche Auskunft kann Dir das zu ständige Ordnungsamt geben.
Rechtlich ist alles verboten das über eine Sprühdosenlackierung, also ausbesserungs Arbeiten hinaus geht.
moin holger,
bist dir da sicher?
was ist denn mit diesen elektr spritzpistolen aus m baumarkt
um zäune und garagentoren einzujauchen?
dat is auch mehr als klackerklacker und ausbesserung...
ich hab mal nach nlösemittelgrenzen für privatleute gegooglt,
das ist bundesländerunterschiedlich...
aber genaueres konnte ich nicht finden.
dein tip mit ordnungsamt ist gut!!!
Dieses Thema hatten wa letztens in der Schule, da hat unser lehrer gesagt das man ohne Genehmigung im Jahr eine bestimmte Literanzahl Lösemittelhaltiger Stoffe verarbeiten darf, aber ob das nu stimmt . : /
Zum Teil, es fehlt noch der Zusatz, Gewerblich und das die VOC für Privat noch nicht zwingend angewendet werden muss.
Und so eine Elektropistole, kannste nicht mit ner Hochdruckpistole vergleichen.
Eigentlich sollte es auch nur ein Hinweis, darauf sein:
Das Wir keine Rechtlichen Informationen geben dürfen und können, alleine aus dem schon genannten Grund, dass jedes Bundesland, andere Vorschriften und Gesetze gerade in dem Punkt hat.
Einige User haben hier schon mal gepostet, dass es bei zu großen Mengen, Ärger mit den Nachbarn, Umweltpolizei oder auch dem Ordnungsamt gegeben hat.
Also nur der Tipp: Beim Ordnungsamt fragen und sehen wie die Nachbarn drauf sind.
Das Wir keine Rechtlichen Informationen geben dürfen und können, alleine aus dem schon genannten Grund, dass jedes Bundesland, andere Vorschriften und Gesetze gerade in dem Punkt hat.
bei mir ist es so,das die nichts sagen....heulen zwar wegen jedenscheiss rum aber sagen nix,da die auch irgendwann zu dir kommen und was gemacht haben wollen....
zumindest ist es bei mir so
bei mir ist es so,das die nichts sagen....heulen zwar wegen jedenscheiss rum aber sagen nix,da die auch irgendwann zu dir kommen und was gemacht haben wollen....
zumindest ist es bei mir so
oh mein gott! darüber habe ich ja noch garnícht nachgedacht! aber durch meine pistole laufen im jahr bestimmt 10l lack! wenn nicht mehr moppeds von kumpels und alles sowas halt! aber das es da grenzwerte für privatleute gibt daran hätte ich nicht gedacht!
Immer schön am Gashahn drehn, damit die Räder aufm Asphalt drehn!!
Irgendwo aufn Dorfe wird das sicher noch gehn, das man da angeschissen wird ist ja unwerscheinlicher, sonst brauch der Anscheisser sich in der Kneipe nicht mehr sehn lassen.
Und in der Garage sollte das ja auch kein Problem sein eigentlich, sieht ja keiner. Der Nebel geht ja allmählich raus wenn das Tor nach dem lackieren dann son guten Spalt offensteht.
Irgendwo aufn Dorfe wird das sicher noch gehn, das man da angeschissen wird ist ja unwerscheinlicher, sonst brauch der Anscheisser sich in der Kneipe nicht mehr sehn lassen.
Und in der Garage sollte das ja auch kein Problem sein eigentlich, sieht ja keiner. Der Nebel geht ja allmählich raus wenn das Tor nach dem lackieren dann son guten Spalt offensteht.
Jap so ist es, bis jetzt hat sich auch noch keiner Beschwert mache das ja auch nicht jeden Tag
Wie aber die Gesetzeslage ist konnt bis jetzt irgendwie keiner sagen und auch im Internet findet man nicht wirklich was darüber.
Vermutlich haben Städte und Gemeinden sowas selber geregelt. Ähnlich wie das Autowaschen zuhause. Meist kann man das auf der Webseite der Stadtverwaltung erfahren.
Aber in welchem Bereich man das findet...müsst man wühlen. Irgendwo Bereich Umweltschutz, Emissionen usw.
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