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gesetzliche bestimmung ?

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  • gesetzliche bestimmung ?

    hey hat jemand ne ahnung wie es sich mit den gesetzlichen bestimmungen verhält?

    wieviel lack darf ich verarbeiten im jahr, monat ??
    ohne die dafür gesetzlichen richtlinien einhalten zu müssen(filteranlagen...)ect. bzw. dann auch ein gewerbe anmelden zu müssen.


    danke.

    greetz moschi

  • #2
    hat denn keiner ne ahnung von diesen bestimmungen...

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    • #3
      moin,

      ich schätze privat werden da weitgehends keine richtlinien
      aufgestellt, ausser die üblichen wie zb. keine verdünnung ins
      grundwasser etc.
      sollte es den staat interessieren wie oft ich im jahr meinen
      gartenzaun lackiere?
      wenn du ein gewerbe angemeldet hast, ist es u.a. abhängig
      davon was du genau machen möchtest. VOC-richtlinien werden
      lackierbetrieben zugrunde gelegt.
      was ist denn dein vorhaben?

      gruss

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      • #4
        hi,

        will nur mal ab und zu paar bulli teile lacken und hab ja kein bock auf ordnungsamt weil ich keine professionelle filteranlage habe.
        hab ja filtermatten und absaugung hoffe das genügt.

        danke für deinen beitrag.

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        • #5
          Es gibt Freigrenzen mit denen Du nicht unter das Bundesemissionsschutzgesetz fällst. Ich glaube man darf nicht mehr als 5t Lösemittelemissionen im Jahr haben. Dabei ist es egal ob Lösemittelhaltig oder VOC Konform. Die Jungs vom Umweltamt könnten das Wissen..natürlich weckt man keine schlafenden Hunde...
          war mal Lösemittel süchtig...Danke Wasserlack...

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          • #6
            danke leude ,das hat mir schon geholfen.

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