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kotflügel ausbessern?

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  • kotflügel ausbessern?

    juhu
    will einen kotflügel ausbessern der auf kratzer hat. kann ich einfach die kratzer verschleifen bissl füllern und die stelle mit der jeweiligen farbe vorsichtig überspritzen und über den angeschliffen koti klarlack ziehn? geht das so? und wieviel muß ich den rest des altlacks anschleifen? reicht vorsichtig anpadden mit 1000er oder muß der alte klarlack komplett runter? und wie weit über die füller stelle muß nebeln, wäre metallic...

  • #2
    hallo Isegrimm

    guck doch ma inne Suchfunktion...

    LG Andreas

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    • #3
      Nein, der alte Klarlack muß nicht runter! Ist schon recht so wie du es beschrieben hast. Den Kratzer aber richtig ausschleifen und nicht nur anschleifen!
      Du mußt die Füllerstelle ja eh deckend lackieren. Von daher gehst du eh etwas weiter drüber hinweg. Mußt du ja auch damit du nen weichen Übergang rein bekommst.Grad bei metallic. Kannst dann ruhig etwas großflächiger anlackieren damit du es leichter hast.

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      • #4
        Zitat von Alexbs
        Nein, der alte Klarlack muß nicht runter!
        Ohne den oder die Kratzer zu sehen, eine gewagte aussage.

        Für den Randbereich Okay, wenn er nicht beschädigt ist, aber ohne das Teil zu sehen?

        Gruß

        Holger

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        • #5
          Zitat von Holger
          Ohne den oder die Kratzer zu sehen, eine gewagte aussage.

          Gruß

          Holger
          Also von nem Spinnennetz das sich über den ganzen Koti zieht geh ich jetzt einfach mal nicht aus. Eher von nem normalen 4-6 cm Standardkratzer.

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          • #6
            Zitat von Alexbs
            Eher von nem normalen 4-6 cm Standardkratzer.
            Gibt es dafür jetzt auch Untersuchungen, so wie für den Standart Deutschen z. B.

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            • #7
              Klaro, der deutsche Standartkratzer ist 4-6 cm lang, kratzt die Grundierung leicht an, ist ca. 6 Wochen alt und findet sich meistens an Kotflügeln oder Stoßstangen wieder.
              Befindet sich der Kratzer an Modellen die nicht aus der EU stammen, gelten dann schon wieder ganz andere Normen. Die deutsche und die europäische Norm hingegen sind sich sehr ähnlich.

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              • #8
                Na Toll, sonst ham war keine anderen Probleme, das Geld für solche Feststellungen und Untersuchungen raus zu schmeißen.

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                • #9
                  danke leute...ja ist der deutsche-garagen-einfahr-kotflügel-kratzer-4-7-cm
                  hab ich da dann auch keine übergänge wenn ich den basislack einfach drüber neble? und dann klarlack drauf?

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                  • #10
                    Zitat von isegrim
                    hab ich da dann auch keine übergänge wenn ich den basislack einfach drüber neble? und dann klarlack drauf?
                    Wenn Du es richtig machst und den passenden Farbton hast, sollte es Funktionieren.

                    Gruß

                    Holger

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                    • #11
                      Je nach fahrzeug und Kotflügelgröße wäre es doch fat einfacher den ganzen Kotflügel zu spritzen... Zumindest halt ich das so..

                      Kommentar


                      • #12
                        Bei manchen Farbtönen ist es auf Grund der Farbtongenauigkeit besser nur nen Teil und nicht den ganzen Kotflügel zu lackieren. Ansonsten....anschließend noch beilackieren wenn man pech hat...

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                        • #13
                          Das war jetzt aber nur auf den Basislack bezogen, Klarlack natürlich ganz. Wobei der Klarlack durch seine Lupenwirkung auch schon Farbtonveränderungen hervorrufen kann.

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                          • #14
                            ne um gottes willen ne einlackieren oder beilackieren
                            das klappt noch ne so gut... ich probiers mal wie beschrieben.
                            könnte noch eure adressen brauchen, wegen anwalt wenns ne so klappt

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                            • #15
                              Zitat von isegrim
                              könnte noch eure adressen brauchen, wegen anwalt wenns ne so klappt
                              Eigenverschulden (im Sprachgebrauch auch eigene Unfähigkeit) wird nicht in den Garantie Bestimmungen verhandelt.

                              Gruß

                              Holger

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