· Optimaler Schutz im Fall von Kollisionen lässt sich nur dann erzielen, wenn die Stoßfänger beider Fahrzeuge kompatibel sind. Analysen im Allianz Zentrum für Technik (AZT) haben gezeigt, dass oftmals schmale und zu tief oder zu hoch angebrachte Querträger dazu führen, dass sich die Stoßfänger (Bumper) nicht treffen und in die weichen Strukturen des Fahrzeugs abrutschen. Die Reparaturkosten können in diesen Fällen zwei bis dreimal höher sein als bei Fahrzeugen, deren Stoßfänger sich treffen und die Aufprallenergie wie vorgesehen aufnehmen. Seit dem 1. Januar 2010 ist daher der neue AZT Bumpertest beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) als Testverfahren ergänzend zum Typklasseneinstufungstest in Deutschland Pflicht. Ziel des neuen Tests ist es, die Kompatibilität der Stoßfänger zu gewährleisten. „Mit dem AZT-Crashreparaturtest ist die Grundlage geschaffen, ein gutes Deformationsverhalten durchzusetzen. Unser Ziel muss es sein, dass sich die Stoßfänger beider Fahrzeuge bei einem Unfall treffen und ein Abgleiten in die Fahrzeugstruktur erhindern“, erklärt Dr. Christoph Lauterwasser, Leiter des Allianz Zentrum für Technik. Seit dem 1.1.2010 ist der Bumpertest für alle neu auf den Markt kommenden Fahrzeuge zusätzlich zu dem üblichen Typklasseneinstufungstest verbindlich. Je nach Ergebnis kann sich die Versicherungseinstufung um bis zu zwei Klassen verändern“.
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Quelle: Lackiererblatt.de
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