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Bekommt man eine Ausnahmegenehmigung?

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  • Bekommt man eine Ausnahmegenehmigung?

    Gibt es irgendwehn in Deutschland der eine Ausnahmegenehmigung hat als Lackierer hat?
    Ich will smart repair machen und weis nicht mehr weiter niemand weis richtig bescheid, die HWK kann man sowie so in die Tonne tretten die können eh nur Ablesen und haben kein interesse einen weiterzuhelfen...
    Der eine sagt: meld die Fahrzeugpflege an und mach einfach SMART REPAIR, der andere sagt man darf den Lack nicht berühren(Lackiertechnisch)...
    Aber nicht jeder der hier smart repair macht hat nen Meister wie kommt das die niemand an kakt?
    Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen...
    es ist doch wohl überzogen einen Meister zumachen für nen paar kratzer wegmachen...

  • #2
    hi.

    ma grob und kurz gesagt: man braucht keinen meisterbrief um smart repair zu machen, soweit ich mich noch erinnern kann reicht (glaub ich) lediglich einn gewerbeschein als gbr aus. du darfst halt keine teil-und ganzlackierungen weder anbieten noch durchführen und als lackiererei, fachbetrieb oder meisterbtrieb darfst du dich auch nit nennen.
    Qualität ist kein Zufall sondern ein Ergebnis logischen Denkens

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    • #3
      möchte aber normal werbung machen z.b. auf meinem Wagen und im netz...

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      • #4
        Auf dem Gewerbeamt solltest du richtig beraten werden. Dort gab man mir Tips wie ich meine Tätigkeiten am Besten eintragen lassen konnte.
        Natürlich sollte man nicht direkt sagen, das du ganze Autoteile lackierst, da könnte ich mir vorstellen, das die da rum mosern, aber das wörtchen "Ausbessern", dürfte genau richtig sein

        Als Fahrzeugaufbereiter, geht das wohl nicht durch, oder?


        edit: Oder wie Vitakraft sagt.

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        • #5
          Zitat von boehser16v Beitrag anzeigen
          möchte aber normal werbung machen z.b. auf meinem Wagen und im netz...
          das stellt kein problem dar!

          wichtig ist das du nit als lackiererei werben darfst weder auf dem fahrzeug noch auf dem flyer etc.
          Qualität ist kein Zufall sondern ein Ergebnis logischen Denkens

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          • #6
            als Lackiererei auf keinen fall aber aber diese Worte sollen dabei sein:

            SMART REPAIR
            Folienbeschriftung
            Sandstrahlen
            Aufbereitung

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            • #7
              Öhm wenn ich mal fragen darf: ich denke der Meisterzwang in Deutschland gilt nur noch für Arbeiten, die bei falscher Ausführung lebensgefährlich werden können. zB Gas, Elektrik, KFz- und Fahrradradwerkstätten. Wieso fallen auch Fahrzeuglackierer darunter? Weil beim Spritzen potentiell BUMM-Gefahr besteht? Oder gilt das nur für Betriebe, die auch Karosserieinstandsetzung machen? Bzw andersrum: Betriebe die was anderes spritzen, brauchen die auch einen Meister (von diversen Auflagen natürlich abgesehen).

              Nicht das ich das ebenfalls vor hätte, rein aus Interesse. Es gibt auch Möglichkeiten, den Meisterzwang zu umgehen. ZB daß man nur einen eng begrenzten Bereich des Gewerkes abdeckt, was mir bei Smart Repair der Fall zu sein scheint. Fachspezifisch können andere hier besser was zu sagen. Ich möchte nur ergänzen, im Fahrradhandel darf man auch ohne Meister schrauben, wenn der Umsatz daraus einen gewissen Prozentsatz des Gesatumsatzes nicht übersteigt. Später bzw mit genug Berufspraxis darf man dann sogar mit Ausnahmegenemigung den vollen Umfang anbieten.

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              • #8
                ist da was dran??? Was "mauszeiger" in den Raum geworfen hat???

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                • #9
                  Zitat von boehser16v Beitrag anzeigen
                  ist da was dran??? Was "mauszeiger" in den Raum geworfen hat???
                  Nein, in diesem Fall nicht. Wenn Du Dich als Lackierer selbständig machen willst, dann musst Du den Meisterbrief haben.

                  Als Aufbereiter sollten Deine Smartrepairstellen nicht größer als ein Din A4 Blatt sein, dann ist das in Ordnung.
                  RTFM!

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                  • #10
                    Aber nur nochmal zum verständniss!
                    Ich darf Smart repair anbieten und auch damit im netz und auf meinem Fahrzeug werben?
                    Warum sagen die typen von der HWK das das verboten ist?

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                    • #11
                      Zitat von boehser16v Beitrag anzeigen
                      Aber nur nochmal zum verständniss!
                      Ich darf Smart repair anbieten und auch damit im netz und auf meinem Fahrzeug werben?

                      JA , kannst du , solange du im Rahmen bleibst. Frag die Gewerbeaufsicht.Die sagen dir was du darfst und was nicht.

                      Warum sagen die typen von der HWK das das verboten ist?
                      Die werde einen Teufel tun und dafür sogen das die Meisterbetriebe noch mehr billige Konkurrenz bekommen.




                      Als grundsätzlichen tipp kann ich dir nur geben , halte dich an die
                      Auflagen die du vom Gewerbeaufsichtsamt bekommst in Sachen SR , sonst wird es sehr schnell sehr Teuer für dich.
                      Den sobald du den Betrieb aufgemacht hast wirst du belauert .

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                      • #12
                        perfekt dann gibt hier jetzt bald noch einen Smart repairer... jiha

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                        • #13
                          In wie weit geht die Gewerbeaufsicht eigentlich vor???
                          Die kommen doch garantiert vorbei und schauen sich alles an oder?
                          Weil ich habe das Problem das in meiner Halle ein Rigips Raum steht mit ca. 30 Neonröhren und abluft anlage drin???

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                          • #14
                            Zitat von 2er Beitrag anzeigen
                            JA , kannst du , solange du im Rahmen bleibst. Frag die Gewerbeaufsicht.Die sagen dir was du darfst und was nicht.
                            Als grundsätzlichen tipp kann ich dir nur geben , halte dich an die
                            Auflagen die du vom Gewerbeaufsichtsamt bekommst in Sachen SR , sonst wird es sehr schnell sehr Teuer für dich.
                            Den sobald du den Betrieb aufgemacht hast wirst du belauert .
                            Hab jetzt mal versucht die "Gewerbeaufsicht" zu erreichen!
                            Angeblich gibts die nicht mehr und das Gerwerbeamt macht das und hat mich auch nur zur HWK hingewiesen...und was die sagen ist ja klar!
                            Ich darf den Lack nicht reparieren!
                            Da hab ich mich wohl zu früh gefreut... da bleibt mir wohl nichts anderes über als den pennern von der HWK noch mehr kohle in den Rachen zuwerfen und nen Meister zumachen...

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                            • #15
                              Hmm , fragen wir mal anders , aus welchem Bundesland kommst du ?

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