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  • tariflohn

    hallo

    Ich habe 2003 meine ausbildung als maler und lackierer abgeschlossen und bin seit dem in diesem beruf bin jetzt seit 2 jahren der gleichen firma . und jetzt meine frage :
    wir haben lehrlinge , somit sind wir mit sicherheit irgendwo in irgendeiner kammer mitglied denk ich mal muss ja fast so sein , wir alles im betrieb fragen uns ob wir ordnungsgemäss bezahlt werden ich habe einen stundenlohn von 11,00 euro der betrieb ist in bayern
    was sagt ihr ist das richtig?

    würde mich um antworten freuen

    mfg michael

  • #2
    Bitte schön.

    Mindestlohn ab 24. Oktober 2009 allgemeinverbindlich

    Ab 24. Oktober 2009 gelten neue Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk. Der Tarifvertrag zwischen der IG BAU und dem Hauptverband Farbe Gestaltung Bautenschutz vom 10. August 2009 wurde zum 24. Oktober 2009 per Rechtsverordnung des Arbeitsministers für allgemeinverbindlich erklärt. Die Mindestlöhne betragen:
    in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen:
    mit Wirkung vom 24. Oktober 2009 9,50 €
    mit Wirkung vom 01. Juli 2011: 9,75 €

    in den übrigen Bundesländern:
    - für „ungelernte Arbeitnehmer“ / Mindestlohn 1
    mit Wirkung vom 24. Oktober 2009: 9,50 €
    mit Wirkung vom 01. Juli 2011: 9,75 €

    für „gelernte Arbeitnehmer (Gesellen)“ / Mindestlohn 2
    mit Wirkung vom 24. Oktober 2009: 11,25 €
    mit Wirkung vom 01. September 2010: 11,50 €
    mit Wirkung vom 01. Juli 2011: 11,75 €

    Die Mindestlöhne gelten auch für Leiharbeitnehmer, wenn sie in einen Malerbetrieb entliehen sind.

    Mindestlöhne für das Maler- und Lackiererhandwerk gibt es seit Dezember 2003.

    Kommentar


    • #3
      Industriegewerkschaft
      Bauen – Agrar – Umwelt
      Lohntarifvertrag
      für die Arbeitnehmer
      im Maler- und Lackiererhandwerk
      im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
      außer Saarland
      vom 10. August 2009
      LOHNTARIFVERTRAG 2009 bis 2011
      für das MALER- UND LACKIERERHANDWERK
      vom 10. August 2009
      Zwischen dem
      Hauptverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz
      Bundesinnungsverband des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks,
      Hahnstraße 70, 60528 Frankfurt am Main,
      und der
      Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bundesvorstand,
      Olof-Palme-Straße 19, 60439 Frankfurt am Main,
      wird folgender Tarifvertrag geschlossen:
      § 1
      Geltungsbereich
      I. Räumlicher Geltungsbereich:
      Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (außer Saarland).
      II. Betrieblicher Geltungsbereich:
      Betriebe, die unter den betrieblichen Geltungsbereich des Rahmentarifvertrages für
      die gewerblichen Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk (RTV) in der jeweils
      geltenden Fassung fallen.
      III. Persönlicher Geltungsbereich:
      Alle Arbeitnehmer in Betrieben, die unter den betrieblichen Geltungsbereich fallen
      und die eine nach den Vorschriften der Rentenversicherung der Arbeiter (Sechstes
      Buch Sozialgesetzbuch SGB VI) in der jeweils gültigen Fassung versicherungspflichtige
      Tätigkeiten ausüben, ausgenommen Auszubildende.
      § 2
      Löhne
      1. Die bis zum 30. Juni 2009 geltenden tariflichen Löhne im Maler- und Lackiererhandwerk
      werden mit Wirkung vom 01. Juli 2009 wieder in Kraft gesetzt. Zum 01.
      Oktober 2009 wird der Ecklohn um 0,31 € erhöht.
      2. Der tarifliche Ecklohn beträgt damit in den westlichen Bundesländern (Tarifgebiete
      West ohne Berlin):
      a) ab 1. Juli 2009: 13,68 €
      b) ab 1. Oktober 2009: 13,99 €
      3. Der tarifliche Ecklohn beträgt damit in den östlichen Bundesländern (Tarifgebiete
      Ost einschl. Berlin)
      a) ab 1. Juli 2009: 12,46 €
      b) ab 1. Oktober 2009: 12,77 €
      4. Die Lohntabellen sind in den einzelnen Tarifgebieten zu erstellen.
      § 3
      Einstiegs- und Mindestlöhne
      1. Arbeitnehmer erhalten in den ersten 6 Monaten ihrer Tätigkeit nach Neueinstellung
      in den Betrieb (bzw. Übernahme nach der Ausbildung), die nachfolgenden Einstiegslöhne,
      wenn sie
      a) vor der Neueinstellung längere Zeit (12 Monate) ununterbrochen arbeitslos
      waren oder
      b) als Geselle längere Zeit (24 Monate) nicht mehr in ihrem Handwerk tätig waren.
      2. Die Einstiegslöhne betragen bis ab ab
      31. August 01. Sept. 01. Juli
      2010 2010 2011
      a) in Brandenburg, Mecklenburg-
      Vorpommern, Sachsen,
      Sachsen-Anhalt, Thüringen 9,50 € 9,50 € 9,75 €
      b) in den übrigen Bundesländern
      - für ungelernte Arbeitnehmer 9,50 € 9,50 € 9,75 €
      - für Gesellen 11,25 € 11,50 € 11,75 €
      3. Für Arbeitnehmer, soweit sie nicht gemäß den Lohntabellen in eine höhere Gruppe
      einzustufen sind, sind die Löhne nach Nr. 2 nach näherer Maßgabe des Tarifvertrages
      zur Regelung eines Mindestlohnes für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und
      Lackiererhandwerk (TV Mindestlohn) vom 10. August 2009 zugleich Mindestlöhne
      im Sinne des § 5 Nr. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) für „ungelernte Arbeitnehmer“
      bzw. für „gelernte Arbeitnehmer (Gesellen)“.
      4. „Gelernte Arbeitnehmer (Gesellen)“ sind Arbeitnehmer, die für das Maler- und Lackiererhandwerk
      oder ein anderes Handwerk einschlägige handwerkliche Tätigkeiten
      ausführen.
      „Ungelernte Arbeitnehmer“ arbeiten unter Aufsicht und Anleitung (insbesondere von
      Gesellen bzw. Vorarbeitern) und führen einfache Hilfstätigkeiten aus.
      Bei Arbeitnehmern, die über
      a) den Gesellenbrief im Maler- und Lackiererhandwerk oder einen vergleichbaren
      anderen Ausbildungsabschluss oder
      b) einen staatlich anerkannten Berufsabschluss bzw. einen entsprechenden
      Nachweis (Zertifikat) aus dem Ausland, der zu Maler- und Lackiererarbeiten
      qualifiziert,
      verfügen, wird vorausgesetzt, dass sie Tätigkeiten im Sinne von Satz 2 ausüben.
      § 4
      Inkrafttreten und Laufzeit
      1. Der Lohntarifvertrag tritt am 1. Juli 2009 in Kraft, § 3 jedoch erst mit Beginn der Allgemeinverbindlichkeit
      bzw. mit dem Erlass einer Rechtsverordnung des Tarifvertrages
      zur Regelung eines Mindestlohnes für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und
      Lackiererhandwerk (TV Mindestlohn) vom 10. August 2009, nach welcher die
      Rechtsnormen des TV-Mindestlohn auf alle unter den Geltungsbereich des TVMindestlohn
      fallenden und nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
      Anwendung finden.
      2. Der Tarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden,
      erstmals - ausgenommen § 3 - zum 30. Juni 2011. § 3 kann erstmals zum 29. Februar
      2012 gekündigt werden.
      Frankfurt/M., den 10. August 2009
      Paul Laukötter Werner Loch
      Hauptverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz
      Bundesinnungsverband des deutschen
      Maler- und Lackiererhandwerks
      Hahnstraße 70, 60528 Frankfurt am Main
      Klaus Wiesehügel Andreas Steppuhn
      Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
      Bundesvorstand, Olof-Palme-Straße 19
      60439 Frankfurt am Main
      Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
      Francis Picabia 1879-1953

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      • #4
        Nabend


        ich bin nun seit ende Mai Geselle....

        Jetzt ist die frage wo finde ich den Mindestlohn für lackierer bzw. wie finde ich raus ob mein Gehalt auch rechtens ist ?

        Laut der Firma wo ich nun bin gilt der hier genannte Mindestlohn nicht für Fahrzeuglackierer.

        Ich habe vorher 11 € die stunde bekommen (Hier bei uns in der Gegend für das 1. Gesellenjahr nicht schlecht meisten bekommen nur 9 €)

        Jetzt bekomme ich aber nur 10 € die Stunde ich meine für mich reicht das ich muss keine Miete irgendwo uahlen weil ich in dem Haus meiner Eltern wohne ich zahle nur lediglich 50 € Strom und Wassergeld im Monat und ich habe nur 3 km bis zur Arbeit sprich ich kann mim Fahrrad fahren. Jetzt ist meine frage wie finde ich raus wie viel der Mindestlohn für lackierer ist. Weil wie gesagt laut meiner neuen Firma liegt das ganze bei 9,97 € ich kanns mir aber einfach nicht vorstellen warum sollten Maler und Lackierer nen Mindestlohn von über 11 € haben und Lackierer weniger ?

        Ich arbeite nun in der Industrie im Schichtbetrieb ich bekomme auch keinerlei schichtzuschläge (F: 6-14.30/T: 7.30-16.00/S: 14.30-23.00)

        Ich finde des recht wenig zumal ich da nen recht harten Job habe wie ich finde...

        Es ist mir auch bewusst das ich als quasi unerfahrener kein recht habe irgendwas zu vordern aber ich möchte halt angemessen bezahlt werden weil mein Kollege bekommt z.B. 12.50 € der ist zwar auch schon 3 Jahre in der Firma ist aber kein gelernter Lackierer sprich er arbeitet erst 3 Jahre in dem Beruf und ich denke da ich halt den gesamten Lackiererbereich durchgegangen bin und nicht nur die Industrie verdiene ich da schon wenig....

        Was sagt Ihr dazu ?

        Ich brauche jetzt keinen ja das und das musst du bekommen usw. ich brauche eine Kopie am besten mit Quellangabe woher euer wissen kommt. Ich muss ja auch irgendwie was meinem Arbeitgeber zeigen bevor ich da mehr vordere und es ist aufeinmal nicht so....

        Kommentar


        • #5
          Da hast Du Pech, für Dich gilt ein Industrie Tarif, aber auch nur wenn dein Arbeitgeber Tarif gebunden ist.

          Pech, insoweit, da ich Dir dazu nichts sagen kann.

          Aber ich weiß das der Industrie Tarif höher liegt, nur habe ich nichts schriftliches dazu.

          Dein Chef müsste den Mindestlohn für einen gelernten Lackierer Zahlen und der ist: 11,25 €
          Online-Handbuch Mindestlöhne: Branchen-Infos Maler- und Lackiererhandwerk. Rechtsanwalt Maier, 73728 Esslingen, freut sich auf Ihren Besuch.




          Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
          Francis Picabia 1879-1953

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          • #6
            Zitat von Phantom Beitrag anzeigen
            Da hast Du Pech, für Dich gilt ein Industrie Tarif, aber auch nur wenn dein Arbeitgeber Tarif gebunden ist.

            Pech, insoweit, da ich Dir dazu nichts sagen kann.

            Aber ich weiß das der Industrie Tarif höher liegt, nur habe ich nichts schriftliches dazu.

            Dein Chef müsste den Mindestlohn für einen gelernten Lackierer Zahlen und der ist: 11,25 €
            Online-Handbuch Mindestlöhne: Branchen-Infos Maler- und Lackiererhandwerk. Rechtsanwalt Maier, 73728 Esslingen, freut sich auf Ihren Besuch.




            http://www.rechtsrat.ws/tarif/index.htm


            Danke dir... Leider ist auch dort wieder nur der Maler und Lackierer Handwerk und laut meinem Arbeitgeber fallen Fahrzeuglackierer nicht darunter da der Lohn nicht für Stationäre Lackierer gilt.

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            • #7
              Das ist völlig Egal.

              Du hast als Maler oder Lackierer Anspruch auf den Mindestlohn, wenn Du in dem Betrieb in dieser Eigenschaft angestellt bist.

              Und der Tarif gilt auch für Fahrzeuglackierer, dass sage ich Dir als Gewerkschaftsmitglied.
              Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
              Francis Picabia 1879-1953

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              • #8
                Heute waren neue Lohnverhandlungen, aber noch keine Nachricht wie und was dabei rauskommt.
                Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
                Francis Picabia 1879-1953

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                • #9
                  Newsletter 42/2011 - 18. November 2011
                  Einigung im Maler- und Lackiererhandwerk: Kräftiges Lohnplus

                  © IG BAU
                  Nach über 12-stündigen Lohnverhandlungen wurde in der Nacht vom 10. auf den 11. November für die Beschäftigten im Maler- und Lackiererhandwerk ein Tarifergebnis erreicht. Dieses ist mit einer Erklärungsfrist bis zum 25. November 2011 versehen und sieht unter anderem Folgendes vor:

                  Die zum 30. Juni 2011 geltenden tariflichen Löhne im Maler- und Lackiererhandwerk werden mit Wirkung zum 1. Juli 2011 wieder in Kraft gesetzt (Ecklohn West: 13,99 Euro, Ecklohn Ost: 12,77 Euro).

                  Zum 1. November 2011 wird der Ecklohn im Tarifgebiet West (ohne Berlin) um 3 Prozent erhöht. Zum 1. Dezember 2012 steigt der Ecklohn um weitere 2,25 Prozent. Der tarifliche Ecklohn beträgt dann zum 1. November 2011 in den westlichen Bundesländern 14,41 Euro und wird zum 1. Dezember 2012 auf 14,73 Euro erhöht.

                  Die Erhöhungsbeträge West sind die Erhöhungsbeträge Ost: Zum 1. November 2011 beträgt danach der tarifliche Ecklohn in den östlichen Bundesländern (Tarifgebiete Ost einschließlich Berlin) 13,19 Euro und zum 1. Dezember 2012 dann 13,51 Euro.

                  Zudem haben sich die Tarifpartner auf einen neuen Mindestlohn geeinigt, Details müssen aber noch verhandelt werden.


                  Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
                  Francis Picabia 1879-1953

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                  • #10
                    Hei

                    Ich weis diese Beiträge sind schon etwas älter.

                    Als ich das eben gelesen habe, musste ich mit dem Kopf schüttel. Ihr verdient wirklich nur zwischen 9 und 13 Euro Brutto die Stunde??? Ganz zu schweigen von den Stunden die ihr dann noch abreist.

                    Jetzt weis ich auch wieder warum ich D. verlassen habe und nicht nur ich, es werden immer mehr. Von den paar Kröten kann man doch nicht leben, geschweige denn eine Familie ernähren.

                    Leute, ihr tut mir wirklich leid. All die Jahre der Ausbildung, Weiterbildungen, immer auf dem neusten stand bleiben und dann so einen Hungerlohn. Armes Deutschland fällt mir da nur ein.

                    Ich weis von polnischen Industriemalern aus meiner Gegend, die haben zwischen 25-27 Euro Brutto (zzgl. Schmutzzulage) die Stunde bei einer Wochenarbeitszeit von 37, 5 Stunden und nicht mal einen Fachbrief.

                    Deutschland auf Abwegen :-(

                    Hilsen

                    Trollmann
                    Ha de vi snakkes :-)

                    Kommentar


                    • #11
                      Deutschland auf Abwegen :-(
                      in D wird halt besser bezahlt wer in den Sessel pubst resp. Kopfarbeit leistet
                      das war ein Grund für mich in die Weiterbildung zu gehen - CAD Techniker -

                      ist in vielen anderen Handwerksberufen auch so ...

                      lg
                      wolfmuc
                      carbrush.de

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                      • #12
                        Zitat von wolfmuc Beitrag anzeigen
                        in D wird halt besser bezahlt wer in den Sessel pubst resp. Kopfarbeit leistet

                        Nur das die nicht beides können.
                        (Kopf und Handwerkliches Geschick)
                        Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
                        Francis Picabia 1879-1953

                        Kommentar


                        • #13
                          Hei

                          Nicht nur in D. wird die Kopf(los)arbeit besser bezahlt. Hier bei uns ist das leider nicht anders.

                          Hilsen

                          Trollmann
                          Ha de vi snakkes :-)

                          Kommentar

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