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    Mahlzeit ^^

    also ich betreibe in Berlin eine KFZ-Werkstatt. Nun haben wir überlegt, auf einem seperaten Gelände den Lackierbetrieb aufzunehmen. Ich bin bist jetzt aber nicht auf die schnelle an Informationen bezüglich der Umweltauflagen gelangt.

    Daher frage ich euch, ob mir hier einer einen Überblick geben könnte.

    danke schonmal ^^

  • #2
    Zitat von LS8
    Ich bin bist jetzt aber nicht auf die schnelle an Informationen bezüglich der Umweltauflagen gelangt.

    Daher frage ich euch, ob mir hier einer einen Überblick geben könnte.
    Hab letzten Donnerstag die Verhandlung unserer Betriebserweiterung gehabt:

    Lufthygiene
    Abwasser
    Arbeitsnehmerschutz
    Straßenbau
    Brandschutz
    Gewerbetechnik

    hab ich was vergessen??



    Was die Umweltauflagen direkt betreffen, das ist abhängig des Standortes (Baumischgebiet, Industrie)

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    • #3
      Zitat von b2b
      hab ich was vergessen??


      Nachbarn

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      • #4
        Nö, die habe ich nicht vergessen.

        Ich hab 6 Einsprüche der Nachbarn, die werden nur ganz am Schluss gehört und protokolliert. Die Amssachverständigen haben schon im Vorfeld die Auflagen festgelegt.

        Wenn der Betrieb den Auflagen entspricht, so steht einer Betriebserlaubnis nichts entgegen, da können die Nachbarn Kopf stehen.

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        • #5
          Zitat von b2b
          , da können die Nachbarn Kopf stehen.
          In der BRD kannste aber damit ein Problem bekommen.

          Hier kann jeder ein Veto einreichen und das Vorhaben zu mindestens hinaus zögern.

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          • #6
            Ich nehme jetzt schon die 3. Lackieranlage in Betrieb.

            Das Thema Nachbarn lässt mich gaaaaanz coool.

            Wer nicht spätestens am Vortag schriftlich Einspruch erhebt, oder am Tag der Verhandlung persönlich oder per Vollmacht anwesend ist, verliert die Parteistellung, nachträglich geht dann gar nichts mehr.

            Innert 14 Tagen werden diese Einsprüche von den Sachverständigen schriftlich widerlegt, (sind alles Standartschreiben der Ämter ), gegen dieses Gutachten können die Nachbarn nochmals Einspruch erheben, nach Ablauf der Postzustellfrist hat das aber keine bauaufschiebende Wirkung mehr.

            Zivilrechtlich können die Nachbarn weiterhin vorgehen, das hindert nicht am Baufortschritt.

            Sie können dabei nur die Republik klagen, der Betrieb hat die Betrieberlaubnis schwarz auf weiß, da kann der Anlagenwerber Schadensersatz von der Republik bekommen, wenn im nachhinein die Nachbarn wider Erwarten Recht bekämen...

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            • #7
              Zitat von b2b
              Ich nehme jetzt schon die 3. Lackieranlage in Betrieb.
              Chris, Du hast noch nicht vermerkt das Du in Österreich sitzt und da gibt es bestimmt andere Bestimmungen wie in der BRD, vermute ich jetzt nur mal so

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              • #8
                nachbarn sind eh egal...am ende kommen die auch zu einem wenn die was am auto haben oder was gemacht haben wollen

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