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Lohntarif für MALER- UND LACKIERERHANDWERK bis 2009

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  • Lohntarif für MALER- UND LACKIERERHANDWERK bis 2009

    __________________________________________________ _________________
    LOHNTARIFVERTRAG 2007 bis 2009
    für das
    MALER- UND LACKIERERHANDWERK
    vom 09. September 2007
    __________________________________________________ _________________
    Zwischen dem
    Hauptverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz
    Bundesinnungsverband des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks,
    Hahnstrasse 70, 60528 Frankfurt am Main,
    und der
    Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bundesvorstand,
    Olof-Palme-Strasse 19, 60439 Frankfurt am Main,
    wird folgender Tarifvertrag geschlossen:
    § 1
    Geltungsbereich
    I. Räumlicher Geltungsbereich:
    Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (außer Saarland).
    II. Betrieblicher Geltungsbereich:
    Betriebe, die unter den betrieblichen Geltungsbereich des Rahmentarifvertrages für
    die gewerblichen Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk (RTV) in der jeweils
    geltenden Fassung fallen.
    III. Persönlicher Geltungsbereich:
    Alle Arbeitnehmer in Betrieben, die unter den betrieblichen Geltungsbereich fallen und
    die eine nach den Vorschriften der Rentenversicherung der Arbeiter (Sechstes Buch
    Sozialgesetzbuch SGB VI) in der jeweils gültigen Fassung versicherungspflichtige
    Tätigkeiten ausüben, ausgenommen Auszubildende.
    § 2
    2
    Löhne
    1. Die bis zum 28. Februar 2007 geltenden tariflichen Löhne im Maler- und Lackiererhandwerk
    gelten ab 01. März 2007 fort. Zum 01. September 2007 wird der Ecklohn
    um 3,1 % erhöht.
    2. Der tarifliche Ecklohn beträgt damit in den westlichen Bundesländern
    (Tarifgebiet West einschl. Berlin):
    ab 1. März 2007: 13,27 €
    (Tarifgebiet West ohne Berlin)
    ab 1. September 2007: 13,68 €
    3. Der tarifliche Ecklohn beträgt damit in den östlichen Bundesländern
    (Tarifgebiet Ost ohne Berlin):
    ab 1. März 2007: 12,09 €
    (Tarifgebiet Ost einschl. Berlin)
    ab 1. September 2007: 12,46 €
    4. Die Lohntabellen sind in den einzelnen Tarifgebieten zu erstellen.
    § 3
    Einstiegs- und Mindestlöhne
    1. Arbeitnehmer erhalten in den ersten 6 Monaten ihrer Tätigkeit nach Neueinstellung in
    den Betrieb (bzw. Übernahme nach der Ausbildung), die nachfolgenden Einstiegslöhne,
    wenn sie
    a) vor der Neueinstellung längere Zeit (12 Monate) ununterbrochen arbeitslos waren
    oder
    b) als Geselle längere Zeit (24 Monate) nicht mehr in ihrem Handwerk tätig waren.
    2. Die Einstiegslöhne betragen bis 31. März 2008:
    für ungelernte für Gesellen
    Arbeitnehmer
    _____________________________
    a) in Brandenburg, Mecklenburg- 7,15 € 9,37 €
    Vorpommern, Sachsen,
    Sachsen-Anhalt, Thüringen
    b) in den übrigen Bundesländern 7,85 € 10,73 €
    3.
    Die Einstiegslöhne betragen mit Wirkung ab 01. April 2008:
    für ungelernte für Gesellen
    Arbeitnehmer
    _____________________________
    a) in Brandenburg, Mecklenburg- 7,50 € 9,65 €
    Vorpommern, Sachsen,
    Sachsen-Anhalt, Thüringen
    b) in den übrigen Bundesländern 8,05 € 11,05 €
    3
    4. Für Arbeitnehmer, soweit sie nicht gemäß den Lohntabellen in eine höhere Gruppe
    einzustufen sind, sind die Löhne nach Nr. 2 bzw. 3 zugleich Mindestlöhne im Sinne
    des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) für ungelernte Arbeitnehmer
    bzw. für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen).
    5. Gelernte Arbeitnehmer (Gesellen) sind Arbeitnehmer, die für das Maler- und Lackiererhandwerk
    oder ein anderes Handwerk einschlägige handwerkliche Tätigkeiten ausführen.
    Ungelernte Arbeitnehmer arbeiten unter Aufsicht und Anleitung (insbesondere von
    Gesellen bzw. Vorarbeitern) und führen einfache Hilfstätigkeiten aus.
    Bei Arbeitnehmern, die über
    a) den Gesellenbrief im Maler- und Lackiererhandwerk oder einen vergleichbaren
    anderen Ausbildungsabschluss oder
    b) einen staatlich anerkannten Berufsabschluss bzw. einen entsprechenden
    Nachweis (Zertifikat) aus dem Ausland, der zu Maler- und Lackiererarbeiten
    qualifiziert,
    verfügen, wird vorausgesetzt, dass sie Tätigkeiten im Sinne von Satz 2 ausüben.
    § 4
    Inkrafttreten und Laufzeit
    Der Lohntarifvertrag tritt ab 1. März 2007 in Kraft. Er kann mit einer Frist von drei Monaten,
    erstmals zum 30. Juni 2009, gekündigt werden.
    Berlin, den 09. September 2007
    Paul Laukötter Werner Loch
    Hauptverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz
    Bundesinnungsverband des deutschen
    Maler- und Lackiererhandwerks
    Hahnstraße 70, 60528 Frankfurt am Main
    Klaus Wiesehügel Andreas Steppuhn
    Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
    Bundesvorstand, Olof-Palme-Straße 19
    60439 Frankfurt am Main

    Ob man den Tarif bekommt,ist natürlich ein anderes Ding !

    Gruß

    Holger

  • #2
    Der Jüngste Tarif.



    ML_LTV_Bund_Maler_Lackiererhandwerk_2009[1].pdf

    Gruß

    Holger

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