LOHNTARIFVERTRAG 2007 bis 2009
für das
MALER- UND LACKIERERHANDWERK
vom 09. September 2007
__________________________________________________ _________________
Zwischen dem
Hauptverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz
Bundesinnungsverband des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks,
Hahnstrasse 70, 60528 Frankfurt am Main,
und der
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bundesvorstand,
Olof-Palme-Strasse 19, 60439 Frankfurt am Main,
wird folgender Tarifvertrag geschlossen:
§ 1
Geltungsbereich
I. Räumlicher Geltungsbereich:
Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (außer Saarland).
II. Betrieblicher Geltungsbereich:
Betriebe, die unter den betrieblichen Geltungsbereich des Rahmentarifvertrages für
die gewerblichen Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk (RTV) in der jeweils
geltenden Fassung fallen.
III. Persönlicher Geltungsbereich:
Alle Arbeitnehmer in Betrieben, die unter den betrieblichen Geltungsbereich fallen und
die eine nach den Vorschriften der Rentenversicherung der Arbeiter (Sechstes Buch
Sozialgesetzbuch SGB VI) in der jeweils gültigen Fassung versicherungspflichtige
Tätigkeiten ausüben, ausgenommen Auszubildende.
§ 2
2
Löhne
1. Die bis zum 28. Februar 2007 geltenden tariflichen Löhne im Maler- und Lackiererhandwerk
gelten ab 01. März 2007 fort. Zum 01. September 2007 wird der Ecklohn
um 3,1 % erhöht.
2. Der tarifliche Ecklohn beträgt damit in den westlichen Bundesländern
(Tarifgebiet West einschl. Berlin):
ab 1. März 2007: 13,27 €
(Tarifgebiet West ohne Berlin)
ab 1. September 2007: 13,68 €
3. Der tarifliche Ecklohn beträgt damit in den östlichen Bundesländern
(Tarifgebiet Ost ohne Berlin):
ab 1. März 2007: 12,09 €
(Tarifgebiet Ost einschl. Berlin)
ab 1. September 2007: 12,46 €
4. Die Lohntabellen sind in den einzelnen Tarifgebieten zu erstellen.
§ 3
Einstiegs- und Mindestlöhne
1. Arbeitnehmer erhalten in den ersten 6 Monaten ihrer Tätigkeit nach Neueinstellung in
den Betrieb (bzw. Übernahme nach der Ausbildung), die nachfolgenden Einstiegslöhne,
wenn sie
a) vor der Neueinstellung längere Zeit (12 Monate) ununterbrochen arbeitslos waren
oder
b) als Geselle längere Zeit (24 Monate) nicht mehr in ihrem Handwerk tätig waren.
2. Die Einstiegslöhne betragen bis 31. März 2008:
für ungelernte für Gesellen
Arbeitnehmer
_____________________________
a) in Brandenburg, Mecklenburg- 7,15 € 9,37 €
Vorpommern, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Thüringen
b) in den übrigen Bundesländern 7,85 € 10,73 €
3.
Die Einstiegslöhne betragen mit Wirkung ab 01. April 2008:
für ungelernte für Gesellen
Arbeitnehmer
_____________________________
a) in Brandenburg, Mecklenburg- 7,50 € 9,65 €
Vorpommern, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Thüringen
b) in den übrigen Bundesländern 8,05 € 11,05 €
3
4. Für Arbeitnehmer, soweit sie nicht gemäß den Lohntabellen in eine höhere Gruppe
einzustufen sind, sind die Löhne nach Nr. 2 bzw. 3 zugleich Mindestlöhne im Sinne
des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) für ungelernte Arbeitnehmer
bzw. für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen).
5. Gelernte Arbeitnehmer (Gesellen) sind Arbeitnehmer, die für das Maler- und Lackiererhandwerk
oder ein anderes Handwerk einschlägige handwerkliche Tätigkeiten ausführen.
Ungelernte Arbeitnehmer arbeiten unter Aufsicht und Anleitung (insbesondere von
Gesellen bzw. Vorarbeitern) und führen einfache Hilfstätigkeiten aus.
Bei Arbeitnehmern, die über
a) den Gesellenbrief im Maler- und Lackiererhandwerk oder einen vergleichbaren
anderen Ausbildungsabschluss oder
b) einen staatlich anerkannten Berufsabschluss bzw. einen entsprechenden
Nachweis (Zertifikat) aus dem Ausland, der zu Maler- und Lackiererarbeiten
qualifiziert,
verfügen, wird vorausgesetzt, dass sie Tätigkeiten im Sinne von Satz 2 ausüben.
§ 4
Inkrafttreten und Laufzeit
Der Lohntarifvertrag tritt ab 1. März 2007 in Kraft. Er kann mit einer Frist von drei Monaten,
erstmals zum 30. Juni 2009, gekündigt werden.
Berlin, den 09. September 2007
Paul Laukötter Werner Loch
Hauptverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz
Bundesinnungsverband des deutschen
Maler- und Lackiererhandwerks
Hahnstraße 70, 60528 Frankfurt am Main
Klaus Wiesehügel Andreas Steppuhn
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bundesvorstand, Olof-Palme-Straße 19
60439 Frankfurt am Main
Ob man den Tarif bekommt,ist natürlich ein anderes Ding !
Gruß
Holger

Kommentar